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1967: Die Sperre

Um zu verstehen, wie im Fechtsport von Irland so unfassbare Situationen überhaupt entstehen konnten, muss man die Vormachtstellung und die internen Strukturen des irischen Amateurfechtverbands IAFF (Irish Amateur Fencing Federation - heute IFF - Irish Fencing Federation) zu dieser Zeit kennen.

Im Jahre 1960 nahmen sechs irische Fechter an den Olympischen Spielen in Rom teil. Sie bildeten damit das größte Teilnehmerkontingent, das Irland jemals bei Olympischen Spielen vertreten sollte. Die Mitglieder dieser Fechtmannschaft gehörten den folgenden 6 Vereinen an:

  • Setanta Sword Club, Dublin
  • Oxford University FC
  • Glenbrook FC, Cork
  • Dublin University FC
  • Kilkenny FC
  • Achilles Sword Club, Dublin

Die Mitglieder dieser starken irischen Mannschaft wurden aus einer Auswahl der Fechtvereine aus ganz Irland berufen. Nach ihrer Rückkehr aus Rom bzw. kurze Zeit später traten leider fünf der sechs Mitglieder dieser Mannschaft vom Wettkampfsport zurück oder beendeten ihre sportliche Karriere ganz. Dies war ein herber Verlust für eine solche Randsportart, da man die meisten dieser Olympiateilnehmer als das Rückgrat des Fechtsports in Irland betrachten konnte. Jahrzehnte an Erfahrung sind praktisch über Nacht verloren gegangen. Der angerichtete Schaden war irreparabel. Was immer auch die Gründe für diese ungewöhnliche Entwicklung der Ereignisse gewesen sein mögen, sie hinterließen innerhalb der irischen Fechtgemeinschaft ein Vakuum, das den Weg ebnete für Veränderungen, von denen sich der irische Fechtsport bis heute nicht vollständig erholt hat.

Laut Jahresbericht 1964 der IAFF gehörten dem Verband 7 Fechtvereine mit insgesamt 111 Mitgliedern an:

  • Achilles Sword Club, Dublin: 10 Mitglieder/1 Vorstandsmitglied
  • British Legion Fencing Club, Dublin: 17 Mitglieder/1 Vorstandsmitglied
  • Royal Air Force Fencing Club, Dublin: 5 Mitglieder/0 Vorstandsmitglieder
  • Salle Duffy, Dublin: 41 Mitglieder/3 Vorstandsmitglieder
  • Dublin University Fencing Club: 21 Mitglieder/1 Vorstandsmitglied
  • Kilkenny Fencing Club: 4 Mitglieder/0 Vorstandsmitglieder
  • University College Dublin Fencing Club: 11 Mitglieder/1 Vorstandsmitglied
  • Unabhängig: 2

(Zuordnung der Sitze im Vorstand der IAFF: 1 Sitz für die ersten 10 Vereinsmitglieder und ein zusätzlicher Sitz für alle weitern 15 Vereinsmitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag an die IAFF entrichtet hatten (IAFF-Satzung Artikel IV. Abschnitt (1)).

Fechten war begrenzt auf Dublin.

Die Führungsriege der IAFF setzte sich zusammen aus dem Präsidenten, der Generalsekretärin und dem Schatzmeister. Im Jahr 1967 waren in diesen Führungspositionen ausschließlich Mitglieder desselben Vereins. Die Objektivität und Unbefangenheit der IAFF war verloren.

Irish Times 16.03.1966

Doch tatsächlich beginnt die Geschichte von Larry Gough bereits im Jahr zuvor. 1966 wurden die Irischen Schüler- und Schülerinnenmeisterschaften wie gewohnt vom British Legion Fencing Club organisiert. Wie der Ausschnitt eines Artikels der Irish Times vom 16.03.1966 zeigt, hießen die Sieger Veronica Byrne (Salle Duffy Fencing Club, Schwester des Präsidenten der IAFF) und Lawrence Gough (Synge Street CBS und ebenfalls Salle Duffy Fencing Club).

Veronica Byrne erfüllte offensichtlich die Anforderungen für eine Teilnahme an dieser Meisterschaft: sie besuchte keine Schule (daher steht im Zeitungsartikel hinter ihrem Namen keine Schule, sondern ein Fechtclub), sie war aber zum Zeitpunkt der Meisterschaft unter 18 Jahren.

17.02.1967, Joe Sherwood, Evening Press

Im Jahr 1967 befand sich Larry Gough in der gleichen Situation wie Veronica Byrne im Jahr zuvor: er war zum Zeitpunkt der Meisterschaft kein Schüler mehr, aber noch unter 18 Jahren. Um diese Situation zu klären, richtete er eine schriftliche Anfrage bezüglich seiner Teilnahmeberechtigung für diese Meisterschaft an Dr. Blanche Weekes vom British Legion Fencing Club. Dieser Verein hatte die Schulmeisterschaften seit vielen Jahren organisiert. Dr. Blanche Weekes antwortete, der British Legion Fencing Club sei 1967 zum ersten Mal nicht an der Organisation beteiligt. Sie war der Meinung, Gough sei zu einer Teilnahme berechtigt. Aber sie würde die IAFF bitten, ihn zu kontaktieren, falls er nicht teilnahmeberechtigt sei. Die IAFF kontaktierte Gough nicht. Folglich ging Larry Gough davon aus, dass er zu der Teilnahme an dieser Meisterschaft berechtigt sei.

Trotz dieser Tatsachen akzeptierten die neuen Organisatoren die Anmeldung von Gough zur Verteidigung seines Titels als Schülerfechtmeister (Schoolboys Fencing Champion) nicht. Zum ersten Mal wurde die Meisterschaft 1967 von der Park House School Dublin im Salle Duffy Fencing Club unter der Schirmherrschaft der IAFF ausgerichtet. Zu diesem Zeitpunkt war Gough ein Mitglied des University College Dublin Fencing Club.

Am 17. Februar 1967 kommentierte Joe Sherwood die Situation in der Evening Press.

Am Abend vor der Meisterschaft rieten Michael Ryan, Präsident UCD Fencing Club, und Alan Dukes, Vorsitzender UCD Fencing Club, Gough zu einer Teilnahme an der Meisterschaft. Larry Gough folgte diesem Rat der Vereinsspitze und fand sich am nächsten Tag am Veranstaltungsort ein. Unerwartet wurde ihm aber von einem Offiziellen der Zugang verwehrt, woraufhin er den Veranstaltungsort verließ.

Es kursierte das Gerücht, der Präsident der IAFF habe die Regeln zur Teilnahme am Wettkampf festgelegt. Alan Dukes war Mitglied des IAFF-Vorstands - wäre dort eine Änderung der Teilnahmeregeln diskutiert worden, hätte er Kenntnis davon gehabt. Eine solche Diskussion hatte im Vorstand aber niemals stattgefunden.

Später räumte der Präsident der IAFF ein, er habe eine Regel ohne die Zustimmung oder die Konsultation des IAFF-Vorstands festgelegt. Der Präsident war dazu nicht befugt. Seine Handlungen waren undemokratisch und verstießen gegen die Satzung. Es bestand kein Zweifel daran, dass der Präsident der IAFF mit dieser Handlung seine Kompetenzen und Befugnisse eindeutig überschritten hatte (IAFF-Satzung, Artikel (IV) Abschnitt 1).

Am 28. Februar 1967 erhielt der 17-jährige Larry Gough ein Schreiben von der Generalsekretärin der IAFF (Anm.: dieselbe Person ist noch 2016 in diesem Amt), in dem ihm mitgeteilt wurde, seine IAFF-Mitgliedschaft sei für 6 Monate ausgesetzt worden. In diesem Schreiben zitierte sie aus dem Artikel (VIII) der IAFF-Satzung die Abschnitte 1 und 3, nicht aber den Abschnitt 2 mit dem folgenden Wortlaut: „Einem Mitglied, gegen das eine Disziplinarmaßnahme verhängt wird, muss eine Mitteilung zugestellt werden, in der allgemein das Verhalten beschrieben wird, auf dessen Grundlage diese Maßnahme verhängt wurde.“ Diese Mitteilung wurde nie geschrieben. Die IAFF-Satzung wurde vorsätzlich verfälscht zitiert, die Handlungen des Vorstands und der Generalsekretärin waren ein Verstoß gegen die Artikel dieser Satzung. Larry Gough wurde weder über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert, noch über die Grundlage, auf der der IAFF-Vorstand beschlossen hatte, ihn mit einer Sperre zu belegen.

Larry Gough legte Einspruch gegen diese sechsmonatige Sperre ein. Die IAFF-Satzung enthält keine Regelung, die besagt, dass ein Jugendlicher (unter 21 Jahren) von einer erwachsenen Person zu einer Anhörung (Anm.: infolge eines Einspruchs) begleitet werden muss. Somit verstieß die Anhörung gegen die irische Gesetzgebung (Volljährigkeitsgesetz), da ein Jugendlicher als Person juristisch noch als Kind gilt. Im Fall von Larry Gough wurde gegen die Rechte der Verfassung verstoßen.

Während er auf die Anhörung seines Einspruchs wartete, fanden im Trinity College in Dublin die Irischen Mannschaftsmeisterschaften im Degenfechten (Irish National Epée Team Championships) statt. Gough hatte im Vorjahr (1966) diesen Titel noch als Mitglied der Mannschaft des Salle Duffy Fencing Club gewonnen. 1967 besiegte der UCD Fencing Club den Salle Duffy Fencing Club im Finale mit 8:7 und war somit berechtigt, Irland im folgenden Monat in der Bundesrepublik Deutschland beim Coupe d'Europe in Heidenheim zu vertreten. Larry Gough gewann 3 seiner 4 Gefechte, das vierte war eine Doppelniederlage.

Am 25. März 1967 wurde Gough von der Generalsekretärin der IAFF schriftlich über das „Urteil“ des Berufungsausschusses (siehe Schreiben vom 25.03.1967) in Kenntnis gesetzt.

In einer Vorstandssitzung der IAFF war vor der Anhörung des Einspruchs von Gough beschlossen worden, dass „Ihnen aus Rücksichtnahme auf Ihren Verein die Teilnahme am Coupe d'Europe (Mannschaftswettkampf), nicht aber am Heidenheimer Pokal (Einzelwettkampf) genehmigt wird.“ Wäre der Einspruch von Gough also erfolgreich gewesen, hätte er gemäß dem vor der Anhörung ergangenen Urteil des IAFF-Vorstands nicht um den Heidenheimer Pokal (Einzelwettkampf) fechten dürfen. Das Urteil über den Einspruch stand also bereits vor der Anhörung fest.

Larry Gough wurde von der IAFF in Abwesenheit mit einer weltweit geltenden sechsmonatigen Sperre belegt, ohne darüber informiert worden zu sein, was ihm vorgeworfen wurde. Es wurde ihm keine Möglichkeit gegeben, sich zu verteidigen.

Ein nichtiger Anlass hatte zu einer großen Auseinandersetzung geführt. Aufgrund einer Situation, offen für Manipulationen, entstand innerhalb der IAFF ein Machtungleichgewicht. Die Neutralität nach demokratischen Standards fehlte und es herrschte die Gesinnung vor, dass Regeln nicht für alle Mitglieder gleichermaßen gelten. Somit wurden die satzungsgemäßen Rechte eines jungen Sportlers mit Füßen getreten.

Larry Goughs unbeschwerte Teenagerzeit war vorbei.

Hätte die IAFF Larry Gough, wie von Dr. Blanche Weekes im Vorfeld der Veranstaltung gefordert, über seine Teilnahmeberechtigung am Wettkampf informiert, hätte die Geschichte des irischen Fechtsports einen anderen Verlauf genommen.

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