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1973/1976: Staatenloser Fechter

Pierre Ferri, Präsident des Internationalen Fechtverbands FIE (Fédération Internationale d'Escrime), stellte Lawrence Gough im Jahr 1972 und auch 1973 eine FIE-Lizenz aus. Unter der Rubrik „Fédération“ (Verband) trug er in beide Lizenzen „Irlandaise d'Escrime“ (Irischer Fechtverband) ein.

Als der irische Amateurfechtverband IAFF im Juli 1973 aufgrund der Entscheidung des internationalen Untersuchungsausschusses, sowie der nachdrücklichen Forderung von Pierre Ferri gezwungen war, Lawrence Gough eine FIE-Lizenz auszustellen, strich er in dieser aber die Rubrik „Fédération“ (Verband) durch. Diese Streichung bereitete Gough immer wieder Schwierigkeiten bei der Anmeldung zu Wettkämpfen, da seine FIE-Lizenz mit keinem nationalen Fechtverband verbunden war.

Im Januar 1974 beantragte Gough in einem Schreiben an den Vorsitzenden der IAFF, in dem er die Situation erklärte, in der Rubrik „Fédération“ den Zusatz „issued by the Irish Amateur Fencing Federation“ (ausgestellt vom Irischen Amateurfechtverband) einzufügen. Die IAFF gab diesem Antrag statt und stellte die Lizenzen für 1974 und 1975 in der beantragten Form aus.

Im Januar des Olympiajahres 1976 stellte die IAFF die Lizenz wieder in der Form von 1973 aus und machte aus Lawrence Gough erneut einen staatenlosen Sportler. Dadurch war er erneut unnötigen Schwierigkeiten bei der Anmeldung zu Wettkämpfen ausgesetzt. Lawrence Gough war ein irischer Staatsbürger, wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied eines westdeutschen Fechtvereins - besaß aber eine FIE-Lizenz ohne nationale Zuordnung.

Gough war ein staatenloser Fechter.

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